Die Rentenversicherung ist
die klassische Absicherung des Lebens im Alter. Für
die Zukunft gilt die Altersvorsorge zum wichtigsten Element
der Altersarmut entgegen zu wirken.
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert. Für Landwirte,
Handwerker sowie Künstler, Journalisten und Publizisten
besteht ebenfalls weitgehend Versicherungspflicht.
Selbständige brauchen
der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anzugehören.
Innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Aufnahme
einer selbständigen Tätigkeit können sie
aber die versicherungspflichtige Mitgliedschaft beantragen.
Aber gerade für selbstständige ist die Altersvorsorge
unumgänglich, da selbständige für Ihre Altersvorsorge
keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.
Wer nicht der Versicherungspflicht
unterliegt, wie etwa Hausfrauen, kann sich freiwillig bei
der staatlichen Rentenversicherung mit Monatsbeiträgen
von fast 65 € bis über 800 € versichern.
Dieses reicht aber in keinem fall zu seiner sicheren Altersvorsorge.
Daher gilt auch für diesen Personenkreis die Private
Rentenversicherung als Grundelement der Altersvorsorge.
Der Generationenvertrag
Die gesetzliche Rentenversicherung dient dem Schutz des
Einzelnen und der Familie; sie zahlt vor allem Renten bei
Alter, Erwerbsminderung und Tod (Alters-, Berufsunfähigkeits-
oder Erwerbsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenrente).
Ihre wichtigste Aufgabe ist die Unterhaltssicherung der
Arbeitnehmer im Alter.
Die
Höhe des Altersruhegeldes (Altersrente) richtet sich
u.a. nach der Dauer des gesamten Arbeitslebens und nach
dem Einkommen. Je höher und länger die Beitragszahlungen,
desto mehr Rente kann jeder beanspruchen. Voraussetzung
für den Rentenbezug sind nicht nur die eingezahlten
Beiträge und ein gesetzlich vorgeschriebenes Alter,
sondern auch die Erfüllung bestimmter Versicherungszeiten.
Der einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine
eigene Rente an, sondern es gilt der so genannte Generationenvertrag:
Die Jüngeren zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben
steht, sorgt mit seinen Beitragszahlungen für die heutige
Rentnergeneration. Dafür kann er erwarten, dass die
folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen
Renten finanziert.
Geburtenrückgang,
steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit, vorzeitiger
Ruhestand und versicherungsfremde Leistungen wie Aussiedlerrenten
und Erziehungsrenten (die nicht durch Beiträge gedeckt
sind) haben jedoch die Finanzgrundlage der gesetzlichen
Rentenversicherung erschüttert. Immer weniger Beitragszahler
müssen immer mehr Rentner versorgen. Kommen heute 100
Aktive für etwa 48 Rentner auf, so müssen sie
im Jahr 2000 für 59 und im Jahr 2030 für über
100 Rentner zahlen.
Mit einem Beitrag von 19,8 Prozent (Stand: November 2002)
sind – je zur Hälfte getragen – Arbeitnehmer
und Arbeitgeber zur Zeit dabei, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Situation ist aussichtslos. Wer nicht
eine private Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung
abschließt, wird später in eine Altersarmut verfallen.
Daher gilt also zeitig Vorsorgen. Lassen Sie sich gleich
hier Ihr persönliches Angebot erstellen.