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Rentenreform und Riester-Rente

Jetzt ist es amtlich: Die „Riester-Rente“ kommt. Das neue, von Bundesarbeitsminister Walter Riester vorgeschlagene Altersvermögensgesetz hat nach langen Diskussionen den Bundesrat endlich passiert. Die wichtigsten Änderungen: Langfristig wird das Rentenniveau spürbar sinken. Um diese Lücke zu schließen, sollen gesetzlich Versicherte zusätzlich privat Vorsorge treffen. Dafür gibt’s Zuschüsse vom Staat. Bei uns finden Sie dazu:

Die wichtigsten Hintergründe und Inhalte des neuen Gesetzes
Was tun? Ihre Entscheidungssituation
Häufig gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit der Riester-Rente gestellt werden, sowie die Antworten hierzu.
Sehen Sie auch Berechnungsbeispiele für Single und verheiratete!

Ab jetzt ist jeder für seine Rente mitverantwortlich

Jetzt ist es amtlich: Die „Riester-Rente“ kommt. Das neue, von Bundesarbeitsminister Walter Riester vorgeschlagene Altersvermögensgesetz hat nach langen Diskussionen den Bundesrat endlich passiert. Die wichtigsten Änderungen: Langfristig wird das Rentenniveau spürbar sinken. Um diese Lücke zu schließen, sollen gesetzlich Versicherte zusätzlich privat Vorsorge treffen. Dafür gibt’s Zuschüsse vom Staat.

Notwendig geworden ist die Reform, weil unser derzeitiges Rentensystem künftig überfordert sein wird. Immer weniger Beitragszahler müssen eine steigende Anzahl Rentenempfänger finanzieren. Um die gesetzliche Rente dennoch dauerhaft zu sichern und gleichzeitig den Rentenbeitrag nicht ins Unermessliche steigen zu lassen, wird im neuen Altersvermögensergänzungsgesetz das Rentenniveau reduziert, und zwar von 70 Prozent auf 67 Prozent.

Dabei geht der Gesetzgeber allerdings von dem so genannten Eckrentner aus. Dieser fiktive Rentner hat 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und ohne Pause in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Doch schon heute erfüllen diese Voraussetzungen nur noch die wenigsten Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Kürzere Einzahlzeiten oder ein geringeres Einkommen führen zu einer niedrigeren Rente. Wer beispielsweise nur 40 Jahre lang eingezahlt hat, erhält 60 Prozent seines letzten Nettogehalts als Rente.

Das neue Gesetz sieht nun vor, dass die neu entstandene dreiprozentige Rentenlücke über private Altersvorsorge geschlossen werden soll. Und hierbei unterstützt der Staat die Rentenversicherungspflichtigen. Ab 2002 gibt es 38 Euro (74 DM) Zuschuss pro Jahr, je Kind zusätzlich 46 Euro (90 DM). Bis 2008 vervierfachen sich die Zulagen auf 154 Euro bzw. 185 Euro (301 DM bzw. 362 DM). Um in den Genuss der kompletten Zulage zu kommen, ist ein Eigenbeitrag zu leisten. Der liegt im kommenden Jahr bei mindestens einem Prozent des Brutto-Einkommens abzüglich der staatlichen Zulage und steigt bis 2008 auf vier Prozent. In dieser Summe ist der staatliche Zuschuss dann allerdings schon enthalten. Verdient ein Arbeitnehmer 2002 also 25.000 Euro, so erhält er die Zulage von dann 38 Euro, wenn er selbst mindestens 212 Euro anspart.

Staatlich gefördert werden allerdings nur diejenigen privaten Anlageformen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Das Geld muss sicher sein: Mindestens die eingezahlten Beiträge müssen wieder ausgezahlt werden.
Das Kapital darf nicht auf einmal ausgezahlt werden: Die Anlageform muss eine lebenslange Rentenzahlung garantieren.
Die Einzahlungen dürfen ausschließlich für die Altersvorsorge genutzt werden.
Keine Chance für Einmalzahlungen: Der spätere Rentenempfänger muss regelmäßig sparen.
Doch geben zu bedenken: „Das Gesetz schafft eine neue Rentenlücke. Durch die Förderung wird in den meisten Fällen nur diese neue Lücke geschlossen. Die bisher bereits vorhandene Versorgungslücke bleibt nach wie vor bestehen. Deshalb sollten vorhandene private Verträge weiter laufen wie bisher, und die neue Lücke sollte ergänzend mit einem geförderten Vertrag geschlossen werden.“

Was tun? Ihre Entscheidungssituation

Wie viel Geld braucht man im Alter? Auch wenn noch einige Leute das Bild des genügsamen Rentners vor Augen haben, der auf der Parkbank die Schwäne füttert, die Realität hat sich verändert. Das Bild hatte seine Ursache nicht zuletzt in den niedrigen Rentenansprüchen, die sich frühere Rentnergenerationen, bedingt durch Krieg und Währungsreform, aufbauen konnten. Es ist zu bezweifeln, dass sich die Betroffenen diese Form des Alters selbst gewählt hätten.

Aber natürlich fällt es nicht immer leicht, sich vom täglichen Berufs- und Freizeitstress zu befreien und die Zeit zu nehmen, über die eigene finanzielle Situation in 10, 20, 30 oder mehr Jahren Gedanken zu machen: Die Zukunft ist ungewiss, weit weg und es gibt immer etwas Dringenderes zu tun! Wenn man dann hinterher schlauer geworden ist, lässt sich das allerdings nur schwer oder gar nicht mehr ändern. John D. Rockefeller soll einmal gesagt haben: "Es ist gewinnbringender, einen Tag über Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten." Dem ist kaum etwas hinzuzufügen ...

Wo stehen Sie - dies ist die entscheidende Eingangsfrage! Mit dem Rentenrechner der Süddeutschen Zeitung können Sie berechnen, wie Ihre finanzielle Situation im Alter aussehen könnte. Dies ist eine gute, leider aber nur überschlägige Annäherung an den "wahren" Wert . Denn es gilt, Einiges dabei zu beachten:

Die Berechnung berücksichtigt keine Schwankungen Ihres Arbeitseinkommens im Karriereverlauf.
Das Ergebnis geht davon aus, dass die heutige Beitragshöhe in der Gesetzlichen Rentenversicherung stabil bleibt.
Es wird vorausgesetzt, dass das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht weiter sinkt.
Es ist offensichtlich, dass das Ergebnis vor diesem Hintergrund wahrscheinlich zu optimistisch ausfallen dürfte, d.h. die Versorgungslücke zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rentenzahlung wird wohl tatsächlich höher ausfallen.

Ein Tipp noch, wenn Sie mit der Einbeziehung von Vermögenswerten in Ihrer Altersversorgung rechnen möchten: Hunderttausend € sind bei einem Zinssatz von 6% und einer monatlichen Rentenzahlung von € 1000 nach 11 Jahren verbraucht! Eine Klärung Ihrer persönlichen Situation ist daher zwingend erforderlich.

Fragen und Antworten

Wir haben die häufigsten Fragen ermittelt, die Kunden im Zusammenhang mit dem neuen Altersvermögensgesetz gestellt haben, und daraufhin Antworten erarbeitet. Wir gehen davon aus, dass das Ergebnis der Umfrage repräsentativ ist für die offenen Fragen in der Gesamtbevölkerung.

Warum ist eine Rentenreform erforderlich?

Das Rentensystem in der Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahren überlastet, da immer weniger Beitragszahler eine steigende Anzahl an Rentenempfängern finanzieren müssen. Die Gründe dafür liegen in der demografischen Entwicklung: Während die Menschen immer älter werden und somit auch länger Rente beziehen, wurden seit dem „Pillenknick“ 1965 immer weniger Kinder geboren. Die Folge: Es mangelt an jungen, erwerbstätigen Beitragszahlern.


Abhilfe soll in dieser Situation eine kapitalgedeckte – private und betriebliche – Zusatzvorsorge mit staatlicher Förderung schaffen.

Wie wirkt sich die Rentenreform auf das Rentenniveau aus?

Das Rentenniveau wird von derzeit etwa 70 Prozent des Nettoeinkommens auf 67 Prozent im Jahr 2030 gesenkt. Diese Werte gelten allerdings nur für den so genannten Eckrentner. Das ist ein fiktiver Rentner, der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und ohne Pause in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Diese Voraussetzungen erfüllen aber schon heute nur die wenigsten Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Kürzere Beitragszeiten oder ein geringeres Einkommen beziehungsweise Ausfallzeiten führen zu einer niedrigeren Rente. Die Mehrzahl der Beitragszahler arbeitet durchschnittlich 37 Jahre und kann somit nur noch mit einer Rente in Höhe von 53 Prozent des letzen Nettogehaltes rechnen. Im Übrigen bezweifeln viele unabhängige Renten-Experten, dass die Absenkung des Rentenniveaus auf 67 Prozent ausreicht, um die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft zu Gewähr leisten.
Was ist ein Eckrentner?

Als Eckrentner bezeichnet man einen fiktiven Beitragszahler, der 45 Jahre Pflichtbeiträge aus einem Durchschnittsverdienst eingebracht hat. Hierbei handelt es sich um eine rein abstrakte Rechengröße, da es heutzutage unwahrscheinlich ist, dass jemand exakt 45 Jahre lang zum statistischen Durchschnittsgehalt arbeitet. Zum Vergleich: Wer lediglich 30 Jahre eingezahlt hat, erhält nur noch 45 Prozent.
Kann mit einer auskömmlichen Rente im Alter gerechnet werden? Sind die Renten stabil?

Ein Kernpunkt der Rentenreform ist die Reduzierung der Beitragssätze, die heute bei 19,1 Prozent liegen und 2030 auf maximal 22 Prozent steigen sollen. Das entlastet zunächst die Beitragszahler und verschafft ihnen höhere Nettoeinkommen. Andererseits wird durch die Rentenreform auch das Rentenniveau von derzeit 70 auf 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens gesenkt - für den fiktiven Eckrentner, der 45 Jahre Pflichtbeiträge aus einem Durchschnittsverdienst eingebracht hat. Realistisch betrachtet arbeiten die meisten Beitragszahler jedoch durchschnittlich weniger Jahre, zahlen somit durchschnittlich weniger Beiträge und haben somit auch einen geringeren Rentenanspruch – bei 40 Jahren etwa 60 Prozent und bei 30 Jahren etwa 45 Prozent.
Während sich einerseits die Entlastung der Beitragszahler in ihren Nettolöhnen spiegelt, bedeutet die Absenkung des Rentenniveaus gleichzeitig Einbußen bei den Rentenzahlungen. Namhafte Renten-Experten befürchten übrigens, dass es zu weiteren Senkungen auf bis zu weniger als 60 Prozent – für den Eckrentner - kommen könnte.
Bei der Planung der eigenen Altersvorsorge ist zudem zu bedenken, dass das neue Gesetz lediglich die ohnehin schon vorhandene Versorgungslücke vergrößert. Selbst mit vollen 70 Prozent lässt sich kaum der Lebensstandard halten, den das letzte Nettogehalt ermöglicht hat. Deshalb sollten bereits bestehende private Vorsorge-Verträge weiter laufen wie bisher, die neue Lücke sollte ergänzend mit einem geförderten Vertrag geschlossen werden.
Warum sollte zusätzlich vorgesorgt werden?

Bereits das aktuell geltende Rentensystem weist mit einem Niveau von etwa 70 Prozent eine Lücke zum gewohnten Nettoverdienst auf, die viele schon jetzt über private Altersvorsorge abzudecken versuchen. Die geplanten staatlichen Förderungen werden lediglich die Lücke abdecken, die durch das Absenken des Rentenniveaus auf bis zu 67 Prozent entsteht. Eine zusätzliche private Vorsorge neben dem staatlich geförderten Sparen ist unabdingbar, wenn der gewohnte Lebensstandard auch im Rentenalter beibehalten werden soll.
Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen?

Der Grundsatz „Je langfristiger eine Geldanlage läuft, desto höher sind die Erträge“ gilt selbstverständlich auch für die Altersvorsorge. Gerade bei langen Laufzeiten ist es möglich, sogar mit relativ geringem Sparaufwand wegen des Zinseszinseffektes ein hohes Kapital zu bilden. Fazit: Je früher mit der privaten Vorsorge begonnen wird, desto besser!
Sollte mit dem Aufbau der Altersvorsorge noch gewartet werden?

Ganz im Gegenteil. Die persönliche Altersvorsorge ist viel zu wichtig, um sie auf die lange Bank zu schieben. Es gilt: Je früher desto besser. Um von möglichst langen Laufzeiten, die kleinere Sparleistungen erlauben, zu profitieren, sollte möglichst frühzeitig in die private Altersvorsorge investiert werden.
Welche Möglichkeiten der Privatvorsorge werden vom Staat gefördert?

Förderfähig sind Produkte wie Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne, wenn sie folgende Vorraussetzungen erfüllen:
Laufende Beitragszahlung.
Keine Leistungen vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder vor Beginn der gesetzlichen Altersrente (65 Jahre).
Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Bei Rentenversicherungen muss die Rente über die Jahre hinweg gleich bleiben oder steigen, bei Auszahlungsplänen kann sie auch sinken.
Abschluss- und Vertriebskosten müssen über 10 Jahre gleichmäßig verteilt werden.
Keine Beleihung oder Abtretung, außer für die Förderung der selbstgenutzen Immobilie (s.u.).
Die betriebliche Versorgung via Direktversicherung, Pensionsfonds/-Kassen ist erlaubt.
Für Wohneigentum gelten besondere Regelungen: Der Gesetzentwurf sieht vor, mit staatlichen Fördergeldern angespartes Kapital bis zu 50.000 Euro (mindestens (10.000 Euro) steuer- und zinsfrei zum Kauf oder Herstellung einer Wohnimmobilie einzusetzen. Der Arbeitnehmer muss das Geld allerdings bis zu seinem Ruhestand wieder unverzinst auf das Vorsorgekonto zurückzahlen.
Über die Förderfähigkeit von Produkten entscheidet eine Zertifizierungsstelle beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, die in der nächsten Zeit eingerichtet wird.
Wie unterstützt der Staat die private Vorsorge?

Gefördert wird entweder über Zulagen oder, sofern günstiger, durch Sonderausgaben-Abzug, ähnlich der Kindergeldregelung. Die Grundzulage beträgt 74 Mark (38 Euro) im Jahr 2002 plus 90 Mark (46 Euro) je Kind. Sie vervierfacht sich bis zur Endphase 2008 auf 301 Mark (154 Euro) bzw. 362 Mark (185 Euro) je Kind jährlich. Es kann aber auch eine Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug der Eigenbeiträge geltend gemacht werden. Je nach Einkommen oder Familienstand kann dies mehr als die Zulage sein. Im Einzelfall greift immer die günstigere Regelung.
Werden die letztlich förderungswürdigen vier Prozent des Bruttolohns zur Ergänzung der Gesetzesrente reichen?

Die staatliche Förderung wird lediglich die vergrößerte Versorgungslücke abdecken, die durch die Absenkung des Rentenniveaus von 70 auf 67 Prozent entstanden ist. Dies wird auf keinen Fall ausreichen, den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter beizubehalten.
Wird Wohneigentum als private Altersvorsorge anerkannt und gefördert?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass mit staatlichen Fördergeldern angespartes Kapital steuer- und zinsfrei zum Kauf oder zur Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie beliehen werden kann (mindestens 10.000 Euro, maximal 50.000 Euro). Der Arbeitnehmer muss das Geld jedoch bis zu seinem Ruhestand wieder unverzinst auf das Vorsorgekonto zurückzahlen. Allerdings schmälert diese zeitweise Geldentnahme die Höhe der späteren Privatrente.
Wird auch eine betriebliche Altersvorsorge gefördert?

Wenn die Förderkriterien erfüllt sind, kann das Rentenmodell auch als betriebliche Altersvorsorge gestaltet werden. Zugelassen sind Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Sonstige Formen betrieblicher Altersvorsorge wie Unterstützungskassen und betriebliche Pensionszusagen werden nicht anerkannt.
Welche Auswirkung hat die Rentenreform auf heutige Rentner?

Mit der Reform senkt sich das Rentenniveau ab dem 1. Juli 2001 schrittweise. Der Grund: Die Renten werden an die (richtig: modifizierte Nettolohnanpassung) Lohnentwicklung angepasst, was zu geringeren jährlichen Rentensteigerungen führt. Ab dem 1. Juli 2011 wird die Rentenberechnung dann nur noch auf 90 Prozent der Lohnsteigerungen basieren.
Betrifft die Reform auch Beamte?

Einen Anspruch auf Förderung hat derjenige, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Zu dieser Gruppe gehören auch Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld und diejenigen, die Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben. Beamte, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, freiwillig Versicherte, Selbstständige und die meisten geringfügig Beschäftigten erhalten keine Förderung. Es ist allerdings vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Altersvermögensgesetzes die Reformmaßnahmen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung und die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes zu übertragen.
Wann kann die vom Staat geförderte Private Rente bezogen werden?

Leistungen können bezogen werden

ab Vollendung des 60. Lebensjahres oder
bei Beginn der gesetzlichen Altersrente (65 Jahre).
Muss die Rente versteuert werden?

Für die förderungswürdigen Produkte gilt, dass geförderte Eigenbeiträge ab 2002 aus dem unversteuerten Einkommen des Versicherungsnehmers zu entrichten sind. Erträge in der Aufschubzeit sind generell steuerfrei. In der Rentenzeit sind die Leistungen voll steuerpflichtig. Dieses Modell führt auch in Deutschland die nachgelagerte Besteuerung ein, die in den meisten europäischen Staaten angewandt wird. Bis dahin gilt die aktuelle steuerliche Regelung für Rentenversicherungen.
Was passiert im Todesfall?

Im Todesfall kann angesammeltes Kapital einschließlich der Zulagen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Dies gilt nur für Eheleute, die nicht dauernd getrennt lebten.
Allein stehend, rentenversicherungspflichtiges Einkommen 50.000 DM brutto

Sparbeitrag: 254 €
Staatliche Grundzulage -38 €
Eigenleistung 218 €
Zusätzliche Steuerersparnis -38 €
Nettoeigenleistung 180 €
Förderquote des Staates 30 %

Die staatliche Förderung der zusätzlichen Eigenvorsorge wird stufenweise aufgebaut und zwar in vier Schritten in den Jahren von 2002 bis 2008. Den maximalen Fördersatz erhält, wer

ab 2002 1%,
ab 2004 2%,
ab 2006 3% und
ab 2008 4%
seines versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens als jährlichen Sparbeitrag für die Eigenvorsorge aufwendet. Dieser Sparbeitrag setzt sich zusammen aus einem Eigenanteil plus einer Zulage als staatlicher Förderung. Das heißt, der effektive eigene Aufwand ist geringer als der Sparbeitrag, der in den geförderten Vertrag fließt.

Für Alleinstehende und Bezieher höherer Einkommen besteht die Möglichkeit, bis zu 4 % (im Jahre 2008) der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich gefördert anzusparen. Aber auch hier wird zunächst per Zulage gefördert.

Maximal werden im Jahr 2002 als Grundzulage 38 € jährlich plus 46 € Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gezahlt. Die Grundzulage steigt in Stufen auf bis zu 154 € jährlich im Jahr 2008, die Kinderzulage auf bis zu 186 € jährlich pro Kind. Bei Eheleuten erhalten beide Partner die Grundzulage, sofern jeder einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Die Kinderzulage wird jedoch nur einmal pro Kind gezahlt.

Die Zulagen werden beim Finanzamt beantragt und von dort direkt auf den geförderten Vertrag überwiesen. Sofern es darüber hinaus Steuervorteile gibt, werden diese vom Finanzamt automatisch ermittelt und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Steuererklärung unmittelbar gutgeschrieben.

Verheiratet, rentenversicherungspflichtiges Einkommen 60.000 DM brutto, 2 Kinder

Sparbeitrag: 308 €
Staatliche Grundzulage -76 €
Staatliche Kinderzulage -92 €
Eigenleistung 139 €
Zusätzliche Steuerersparnis -0 DM
Nettoeigenleistung 139 DM
Förderquote des Staates 55 %

Die staatliche Förderung der zusätzlichen Eigenvorsorge wird stufenweise aufgebaut und zwar in vier Schritten in den Jahren von 2002 bis 2008. Den maximalen Fördersatz erhält, wer

ab 2002 1%,
ab 2004 2%,
ab 2006 3% und
ab 2008 4%
seines versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens als jährlichen Sparbeitrag für die Eigenvorsorge aufwendet. Dieser Sparbeitrag setzt sich zusammen aus einem Eigenanteil plus einer Zulage als staatlicher Förderung. Das heißt, der effektive eigene Aufwand ist geringer als der Sparbeitrag, der in den geförderten Vertrag fließt.

Für Alleinstehende und Bezieher höherer Einkommen besteht die Möglichkeit, bis zu 4 % (im Jahre 2008) der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich gefördert anzusparen. Aber auch hier wird zunächst per Zulage gefördert.

Maximal werden im Jahr 2002 als Grundzulage 38 € jährlich plus 46 € Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gezahlt. Die Grundzulage steigt in Stufen auf bis zu 152 € jährlich im Jahr 2008, die Kinderzulage auf bis zu 184 € jährlich pro Kind. Bei Eheleuten erhalten beide Partner die Grundzulage, sofern jeder einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Die Kinderzulage wird jedoch nur einmal pro Kind gezahlt.

Die Zulagen werden beim Finanzamt beantragt und von dort direkt auf den geförderten Vertrag überwiesen. Sofern es darüber hinaus Steuervorteile gibt, werden diese vom Finanzamt automatisch ermittelt und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Steuererklärung unmittelbar gutgeschrieben.

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