Jetzt ist es amtlich: Die
„Riester-Rente“ kommt. Das neue, von Bundesarbeitsminister
Walter Riester vorgeschlagene Altersvermögensgesetz
hat nach langen Diskussionen den Bundesrat endlich passiert.
Die wichtigsten Änderungen: Langfristig wird das Rentenniveau
spürbar sinken. Um diese Lücke zu schließen,
sollen gesetzlich Versicherte zusätzlich privat Vorsorge
treffen. Dafür gibt’s Zuschüsse vom Staat.
Bei uns finden Sie dazu:
Die wichtigsten Hintergründe
und Inhalte des neuen Gesetzes
Was tun? Ihre Entscheidungssituation
Häufig gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit der
Riester-Rente gestellt werden, sowie die Antworten hierzu.
Sehen Sie auch Berechnungsbeispiele für Single und
verheiratete!
Ab jetzt ist jeder für seine Rente mitverantwortlich
Jetzt ist es amtlich: Die
„Riester-Rente“ kommt. Das neue, von Bundesarbeitsminister
Walter Riester vorgeschlagene Altersvermögensgesetz
hat nach langen Diskussionen den Bundesrat endlich passiert.
Die wichtigsten Änderungen: Langfristig wird das Rentenniveau
spürbar sinken. Um diese Lücke zu schließen,
sollen gesetzlich Versicherte zusätzlich privat Vorsorge
treffen. Dafür gibt’s Zuschüsse vom Staat.
Notwendig geworden ist die
Reform, weil unser derzeitiges Rentensystem künftig
überfordert sein wird. Immer weniger Beitragszahler
müssen eine steigende Anzahl Rentenempfänger finanzieren.
Um die gesetzliche Rente dennoch dauerhaft zu sichern und
gleichzeitig den Rentenbeitrag nicht ins Unermessliche steigen
zu lassen, wird im neuen Altersvermögensergänzungsgesetz
das Rentenniveau reduziert, und zwar von 70 Prozent auf
67 Prozent.
Dabei geht der Gesetzgeber
allerdings von dem so genannten Eckrentner aus. Dieser fiktive
Rentner hat 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und
ohne Pause in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
Doch schon heute erfüllen diese Voraussetzungen nur
noch die wenigsten Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt:
Kürzere Einzahlzeiten oder ein geringeres Einkommen
führen zu einer niedrigeren Rente. Wer beispielsweise
nur 40 Jahre lang eingezahlt hat, erhält 60 Prozent
seines letzten Nettogehalts als Rente.
Das neue Gesetz sieht nun
vor, dass die neu entstandene dreiprozentige Rentenlücke
über private Altersvorsorge geschlossen werden soll.
Und hierbei unterstützt der Staat die Rentenversicherungspflichtigen.
Ab 2002 gibt es 38 Euro (74 DM) Zuschuss pro Jahr, je Kind
zusätzlich 46 Euro (90 DM). Bis 2008 vervierfachen
sich die Zulagen auf 154 Euro bzw. 185 Euro (301 DM bzw.
362 DM). Um in den Genuss der kompletten Zulage zu kommen,
ist ein Eigenbeitrag zu leisten. Der liegt im kommenden
Jahr bei mindestens einem Prozent des Brutto-Einkommens
abzüglich der staatlichen Zulage und steigt bis 2008
auf vier Prozent. In dieser Summe ist der staatliche Zuschuss
dann allerdings schon enthalten. Verdient ein Arbeitnehmer
2002 also 25.000 Euro, so erhält er die Zulage von
dann 38 Euro, wenn er selbst mindestens 212 Euro anspart.
Staatlich gefördert werden
allerdings nur diejenigen privaten Anlageformen, die bestimmte
Voraussetzungen erfüllen:
Das Geld muss sicher sein:
Mindestens die eingezahlten Beiträge müssen wieder
ausgezahlt werden.
Das Kapital darf nicht auf einmal ausgezahlt werden: Die
Anlageform muss eine lebenslange Rentenzahlung garantieren.
Die Einzahlungen dürfen ausschließlich für
die Altersvorsorge genutzt werden.
Keine Chance für Einmalzahlungen: Der spätere
Rentenempfänger muss regelmäßig sparen.
Doch geben zu bedenken: „Das Gesetz schafft eine neue
Rentenlücke. Durch die Förderung wird in den meisten
Fällen nur diese neue Lücke geschlossen. Die bisher
bereits vorhandene Versorgungslücke bleibt nach wie
vor bestehen. Deshalb sollten vorhandene private Verträge
weiter laufen wie bisher, und die neue Lücke sollte
ergänzend mit einem geförderten Vertrag geschlossen
werden.“
Was tun? Ihre Entscheidungssituation
Wie viel Geld braucht man
im Alter? Auch wenn noch einige Leute das Bild des genügsamen
Rentners vor Augen haben, der auf der Parkbank die Schwäne
füttert, die Realität hat sich verändert.
Das Bild hatte seine Ursache nicht zuletzt in den niedrigen
Rentenansprüchen, die sich frühere Rentnergenerationen,
bedingt durch Krieg und Währungsreform, aufbauen konnten.
Es ist zu bezweifeln, dass sich die Betroffenen diese Form
des Alters selbst gewählt hätten.
Aber natürlich fällt
es nicht immer leicht, sich vom täglichen Berufs- und
Freizeitstress zu befreien und die Zeit zu nehmen, über
die eigene finanzielle Situation in 10, 20, 30 oder mehr
Jahren Gedanken zu machen: Die Zukunft ist ungewiss, weit
weg und es gibt immer etwas Dringenderes zu tun! Wenn man
dann hinterher schlauer geworden ist, lässt sich das
allerdings nur schwer oder gar nicht mehr ändern. John
D. Rockefeller soll einmal gesagt haben: "Es ist gewinnbringender,
einen Tag über Geld nachzudenken, als einen Monat für
Geld zu arbeiten." Dem ist kaum etwas hinzuzufügen
...
Wo stehen Sie - dies ist die
entscheidende Eingangsfrage! Mit dem Rentenrechner der Süddeutschen
Zeitung können Sie berechnen, wie Ihre finanzielle
Situation im Alter aussehen könnte. Dies ist eine gute,
leider aber nur überschlägige Annäherung
an den "wahren" Wert . Denn es gilt, Einiges dabei
zu beachten:
Die Berechnung berücksichtigt
keine Schwankungen Ihres Arbeitseinkommens im Karriereverlauf.
Das Ergebnis geht davon aus, dass die heutige Beitragshöhe
in der Gesetzlichen Rentenversicherung stabil bleibt.
Es wird vorausgesetzt, dass das Leistungsniveau der Gesetzlichen
Rentenversicherung nicht weiter sinkt.
Es ist offensichtlich, dass das Ergebnis vor diesem Hintergrund
wahrscheinlich zu optimistisch ausfallen dürfte, d.h.
die Versorgungslücke zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen
und der gesetzlichen Rentenzahlung wird wohl tatsächlich
höher ausfallen.
Ein Tipp noch, wenn Sie mit
der Einbeziehung von Vermögenswerten in Ihrer Altersversorgung
rechnen möchten: Hunderttausend € sind bei einem
Zinssatz von 6% und einer monatlichen Rentenzahlung von
€ 1000 nach 11 Jahren verbraucht! Eine Klärung
Ihrer persönlichen Situation ist daher zwingend erforderlich.
Fragen und Antworten
Wir haben die häufigsten
Fragen ermittelt, die Kunden im Zusammenhang mit dem neuen
Altersvermögensgesetz gestellt haben, und daraufhin
Antworten erarbeitet. Wir gehen davon aus, dass das Ergebnis
der Umfrage repräsentativ ist für die offenen
Fragen in der Gesamtbevölkerung.
Warum ist eine Rentenreform
erforderlich?
Das Rentensystem in der Bundesrepublik
Deutschland ist seit Jahren überlastet, da immer weniger
Beitragszahler eine steigende Anzahl an Rentenempfängern
finanzieren müssen. Die Gründe dafür liegen
in der demografischen Entwicklung: Während die Menschen
immer älter werden und somit auch länger Rente
beziehen, wurden seit dem „Pillenknick“ 1965
immer weniger Kinder geboren. Die Folge: Es mangelt an jungen,
erwerbstätigen Beitragszahlern.
Abhilfe soll in dieser Situation eine kapitalgedeckte –
private und betriebliche – Zusatzvorsorge mit staatlicher
Förderung schaffen.
Wie wirkt sich die Rentenreform
auf das Rentenniveau aus?
Das Rentenniveau wird von
derzeit etwa 70 Prozent des Nettoeinkommens auf 67 Prozent
im Jahr 2030 gesenkt. Diese Werte gelten allerdings nur
für den so genannten Eckrentner. Das ist ein fiktiver
Rentner, der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und
ohne Pause in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
hat.
Diese Voraussetzungen erfüllen aber schon heute nur
die wenigsten Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Kürzere
Beitragszeiten oder ein geringeres Einkommen beziehungsweise
Ausfallzeiten führen zu einer niedrigeren Rente. Die
Mehrzahl der Beitragszahler arbeitet durchschnittlich 37
Jahre und kann somit nur noch mit einer Rente in Höhe
von 53 Prozent des letzen Nettogehaltes rechnen. Im Übrigen
bezweifeln viele unabhängige Renten-Experten, dass
die Absenkung des Rentenniveaus auf 67 Prozent ausreicht,
um die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung
auch in Zukunft zu Gewähr leisten.
Was ist ein Eckrentner?
Als Eckrentner bezeichnet
man einen fiktiven Beitragszahler, der 45 Jahre Pflichtbeiträge
aus einem Durchschnittsverdienst eingebracht hat. Hierbei
handelt es sich um eine rein abstrakte Rechengröße,
da es heutzutage unwahrscheinlich ist, dass jemand exakt
45 Jahre lang zum statistischen Durchschnittsgehalt arbeitet.
Zum Vergleich: Wer lediglich 30 Jahre eingezahlt hat, erhält
nur noch 45 Prozent.
Kann mit einer auskömmlichen Rente im Alter gerechnet
werden? Sind die Renten stabil?
Ein Kernpunkt der Rentenreform
ist die Reduzierung der Beitragssätze, die heute bei
19,1 Prozent liegen und 2030 auf maximal 22 Prozent steigen
sollen. Das entlastet zunächst die Beitragszahler und
verschafft ihnen höhere Nettoeinkommen. Andererseits
wird durch die Rentenreform auch das Rentenniveau von derzeit
70 auf 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens
gesenkt - für den fiktiven Eckrentner, der 45 Jahre
Pflichtbeiträge aus einem Durchschnittsverdienst eingebracht
hat. Realistisch betrachtet arbeiten die meisten Beitragszahler
jedoch durchschnittlich weniger Jahre, zahlen somit durchschnittlich
weniger Beiträge und haben somit auch einen geringeren
Rentenanspruch – bei 40 Jahren etwa 60 Prozent und
bei 30 Jahren etwa 45 Prozent.
Während sich einerseits die Entlastung der Beitragszahler
in ihren Nettolöhnen spiegelt, bedeutet die Absenkung
des Rentenniveaus gleichzeitig Einbußen bei den Rentenzahlungen.
Namhafte Renten-Experten befürchten übrigens,
dass es zu weiteren Senkungen auf bis zu weniger als 60
Prozent – für den Eckrentner - kommen könnte.
Bei der Planung der eigenen Altersvorsorge ist zudem zu
bedenken, dass das neue Gesetz lediglich die ohnehin schon
vorhandene Versorgungslücke vergrößert.
Selbst mit vollen 70 Prozent lässt sich kaum der Lebensstandard
halten, den das letzte Nettogehalt ermöglicht hat.
Deshalb sollten bereits bestehende private Vorsorge-Verträge
weiter laufen wie bisher, die neue Lücke sollte ergänzend
mit einem geförderten Vertrag geschlossen werden.
Warum sollte zusätzlich vorgesorgt werden?
Bereits das aktuell geltende
Rentensystem weist mit einem Niveau von etwa 70 Prozent
eine Lücke zum gewohnten Nettoverdienst auf, die viele
schon jetzt über private Altersvorsorge abzudecken
versuchen. Die geplanten staatlichen Förderungen werden
lediglich die Lücke abdecken, die durch das Absenken
des Rentenniveaus auf bis zu 67 Prozent entsteht. Eine zusätzliche
private Vorsorge neben dem staatlich geförderten Sparen
ist unabdingbar, wenn der gewohnte Lebensstandard auch im
Rentenalter beibehalten werden soll.
Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche
Eigenvorsorge aufbauen?
Der Grundsatz „Je langfristiger
eine Geldanlage läuft, desto höher sind die Erträge“
gilt selbstverständlich auch für die Altersvorsorge.
Gerade bei langen Laufzeiten ist es möglich, sogar
mit relativ geringem Sparaufwand wegen des Zinseszinseffektes
ein hohes Kapital zu bilden. Fazit: Je früher mit der
privaten Vorsorge begonnen wird, desto besser!
Sollte mit dem Aufbau der Altersvorsorge noch gewartet werden?
Ganz im Gegenteil. Die persönliche
Altersvorsorge ist viel zu wichtig, um sie auf die lange
Bank zu schieben. Es gilt: Je früher desto besser.
Um von möglichst langen Laufzeiten, die kleinere Sparleistungen
erlauben, zu profitieren, sollte möglichst frühzeitig
in die private Altersvorsorge investiert werden.
Welche Möglichkeiten der Privatvorsorge werden vom
Staat gefördert?
Förderfähig sind
Produkte wie Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne,
wenn sie folgende Vorraussetzungen erfüllen:
Laufende Beitragszahlung.
Keine Leistungen vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder
vor Beginn der gesetzlichen Altersrente (65 Jahre).
Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die
eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Bei Rentenversicherungen muss die Rente über die Jahre
hinweg gleich bleiben oder steigen, bei Auszahlungsplänen
kann sie auch sinken.
Abschluss- und Vertriebskosten müssen über 10
Jahre gleichmäßig verteilt werden.
Keine Beleihung oder Abtretung, außer für die
Förderung der selbstgenutzen Immobilie (s.u.).
Die betriebliche Versorgung via Direktversicherung, Pensionsfonds/-Kassen
ist erlaubt.
Für Wohneigentum gelten besondere Regelungen: Der Gesetzentwurf
sieht vor, mit staatlichen Fördergeldern angespartes
Kapital bis zu 50.000 Euro (mindestens (10.000 Euro) steuer-
und zinsfrei zum Kauf oder Herstellung einer Wohnimmobilie
einzusetzen. Der Arbeitnehmer muss das Geld allerdings bis
zu seinem Ruhestand wieder unverzinst auf das Vorsorgekonto
zurückzahlen.
Über die Förderfähigkeit von Produkten entscheidet
eine Zertifizierungsstelle beim Bundesaufsichtsamt für
das Versicherungswesen, die in der nächsten Zeit eingerichtet
wird.
Wie unterstützt der Staat die private Vorsorge?
Gefördert wird entweder
über Zulagen oder, sofern günstiger, durch Sonderausgaben-Abzug,
ähnlich der Kindergeldregelung. Die Grundzulage beträgt
74 Mark (38 Euro) im Jahr 2002 plus 90 Mark (46 Euro) je
Kind. Sie vervierfacht sich bis zur Endphase 2008 auf 301
Mark (154 Euro) bzw. 362 Mark (185 Euro) je Kind jährlich.
Es kann aber auch eine Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug
der Eigenbeiträge geltend gemacht werden. Je nach Einkommen
oder Familienstand kann dies mehr als die Zulage sein. Im
Einzelfall greift immer die günstigere Regelung.
Werden die letztlich förderungswürdigen vier Prozent
des Bruttolohns zur Ergänzung der Gesetzesrente reichen?
Die staatliche Förderung
wird lediglich die vergrößerte Versorgungslücke
abdecken, die durch die Absenkung des Rentenniveaus von
70 auf 67 Prozent entstanden ist. Dies wird auf keinen Fall
ausreichen, den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter
beizubehalten.
Wird Wohneigentum als private Altersvorsorge anerkannt und
gefördert?
Der Gesetzentwurf sieht vor,
dass mit staatlichen Fördergeldern angespartes Kapital
steuer- und zinsfrei zum Kauf oder zur Herstellung einer
selbstgenutzten Wohnimmobilie beliehen werden kann (mindestens
10.000 Euro, maximal 50.000 Euro). Der Arbeitnehmer muss
das Geld jedoch bis zu seinem Ruhestand wieder unverzinst
auf das Vorsorgekonto zurückzahlen. Allerdings schmälert
diese zeitweise Geldentnahme die Höhe der späteren
Privatrente.
Wird auch eine betriebliche Altersvorsorge gefördert?
Wenn die Förderkriterien
erfüllt sind, kann das Rentenmodell auch als betriebliche
Altersvorsorge gestaltet werden. Zugelassen sind Direktversicherungen,
Pensionskassen und Pensionsfonds. Sonstige Formen betrieblicher
Altersvorsorge wie Unterstützungskassen und betriebliche
Pensionszusagen werden nicht anerkannt.
Welche Auswirkung hat die Rentenreform auf heutige Rentner?
Mit der Reform senkt sich
das Rentenniveau ab dem 1. Juli 2001 schrittweise. Der Grund:
Die Renten werden an die (richtig: modifizierte Nettolohnanpassung)
Lohnentwicklung angepasst, was zu geringeren jährlichen
Rentensteigerungen führt. Ab dem 1. Juli 2011 wird
die Rentenberechnung dann nur noch auf 90 Prozent der Lohnsteigerungen
basieren.
Betrifft die Reform auch Beamte?
Einen Anspruch auf Förderung
hat derjenige, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung zahlt. Zu dieser Gruppe gehören
auch Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld und diejenigen,
die Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben. Beamte, Arbeitnehmer
im öffentlichen Dienst, freiwillig Versicherte, Selbstständige
und die meisten geringfügig Beschäftigten erhalten
keine Förderung. Es ist allerdings vorgesehen, unmittelbar
nach Abschluss des Altersvermögensgesetzes die Reformmaßnahmen
wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung und die Alterssicherungssysteme
des öffentlichen Dienstes zu übertragen.
Wann kann die vom Staat geförderte Private Rente bezogen
werden?
Leistungen können bezogen
werden
ab Vollendung des 60. Lebensjahres oder
bei Beginn der gesetzlichen Altersrente (65 Jahre).
Muss die Rente versteuert werden?
Für die förderungswürdigen
Produkte gilt, dass geförderte Eigenbeiträge ab
2002 aus dem unversteuerten Einkommen des Versicherungsnehmers
zu entrichten sind. Erträge in der Aufschubzeit sind
generell steuerfrei. In der Rentenzeit sind die Leistungen
voll steuerpflichtig. Dieses Modell führt auch in Deutschland
die nachgelagerte Besteuerung ein, die in den meisten europäischen
Staaten angewandt wird. Bis dahin gilt die aktuelle steuerliche
Regelung für Rentenversicherungen.
Was passiert im Todesfall?
Im Todesfall kann angesammeltes
Kapital einschließlich der Zulagen auf einen Altersvorsorgevertrag
des Ehepartners übertragen werden. Dies gilt nur für
Eheleute, die nicht dauernd getrennt lebten.
Allein stehend, rentenversicherungspflichtiges Einkommen
50.000 DM brutto
Sparbeitrag: 254 €
Staatliche Grundzulage -38 €
Eigenleistung 218 €
Zusätzliche Steuerersparnis -38 €
Nettoeigenleistung 180 €
Förderquote des Staates 30 %
Die staatliche Förderung
der zusätzlichen Eigenvorsorge wird stufenweise aufgebaut
und zwar in vier Schritten in den Jahren von 2002 bis 2008.
Den maximalen Fördersatz erhält, wer
ab 2002 1%,
ab 2004 2%,
ab 2006 3% und
ab 2008 4%
seines versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens als jährlichen
Sparbeitrag für die Eigenvorsorge aufwendet. Dieser
Sparbeitrag setzt sich zusammen aus einem Eigenanteil plus
einer Zulage als staatlicher Förderung. Das heißt,
der effektive eigene Aufwand ist geringer als der Sparbeitrag,
der in den geförderten Vertrag fließt.
Für Alleinstehende und
Bezieher höherer Einkommen besteht die Möglichkeit,
bis zu 4 % (im Jahre 2008) der Beitragsbemessungsgrenze
der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Sonderausgaben
steuerlich gefördert anzusparen. Aber auch hier wird
zunächst per Zulage gefördert.
Maximal werden im Jahr 2002
als Grundzulage 38 € jährlich plus 46 € Kinderzulage
für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird,
gezahlt. Die Grundzulage steigt in Stufen auf bis zu 154
€ jährlich im Jahr 2008, die Kinderzulage auf
bis zu 186 € jährlich pro Kind. Bei Eheleuten
erhalten beide Partner die Grundzulage, sofern jeder einen
eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Die Kinderzulage
wird jedoch nur einmal pro Kind gezahlt.
Die Zulagen werden beim Finanzamt
beantragt und von dort direkt auf den geförderten Vertrag
überwiesen. Sofern es darüber hinaus Steuervorteile
gibt, werden diese vom Finanzamt automatisch ermittelt und
dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Steuererklärung
unmittelbar gutgeschrieben.
Verheiratet, rentenversicherungspflichtiges
Einkommen 60.000 DM brutto, 2 Kinder
Sparbeitrag: 308 €
Staatliche Grundzulage -76 €
Staatliche Kinderzulage -92 €
Eigenleistung 139 €
Zusätzliche Steuerersparnis -0 DM
Nettoeigenleistung 139 DM
Förderquote des Staates 55 %
Die staatliche Förderung
der zusätzlichen Eigenvorsorge wird stufenweise aufgebaut
und zwar in vier Schritten in den Jahren von 2002 bis 2008.
Den maximalen Fördersatz erhält, wer
ab 2002 1%,
ab 2004 2%,
ab 2006 3% und
ab 2008 4%
seines versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens als jährlichen
Sparbeitrag für die Eigenvorsorge aufwendet. Dieser
Sparbeitrag setzt sich zusammen aus einem Eigenanteil plus
einer Zulage als staatlicher Förderung. Das heißt,
der effektive eigene Aufwand ist geringer als der Sparbeitrag,
der in den geförderten Vertrag fließt.
Für Alleinstehende und
Bezieher höherer Einkommen besteht die Möglichkeit,
bis zu 4 % (im Jahre 2008) der Beitragsbemessungsgrenze
der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Sonderausgaben
steuerlich gefördert anzusparen. Aber auch hier wird
zunächst per Zulage gefördert.
Maximal werden im Jahr 2002
als Grundzulage 38 € jährlich plus 46 € Kinderzulage
für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird,
gezahlt. Die Grundzulage steigt in Stufen auf bis zu 152
€ jährlich im Jahr 2008, die Kinderzulage auf
bis zu 184 € jährlich pro Kind. Bei Eheleuten
erhalten beide Partner die Grundzulage, sofern jeder einen
eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Die Kinderzulage
wird jedoch nur einmal pro Kind gezahlt.
Die Zulagen werden beim
Finanzamt beantragt und von dort direkt auf den geförderten
Vertrag überwiesen. Sofern es darüber hinaus Steuervorteile
gibt, werden diese vom Finanzamt automatisch ermittelt und
dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Steuererklärung
unmittelbar gutgeschrieben.