Der Versicherte
ist bereits dann BU, wenn er seinen zuletzt ausgeübten
Beruf nicht mehr ausüben kann. Auf einen anderen Beruf
wird er nicht verwiesen, es sei denn, der Versicherte übt
diesen "Vergleichsberuf"bereits freiwillig aus
....jetzt
kostenlosen Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich
anfordern...